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Die Weichen für das Ende der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gestellt: Nachdem im Frühjahr 2007 sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden, laufen diese mit Anfang August nun tatsächlich aus: Ab dem 1. August 2008 ist Erben und Schenken ohne Schenkungssteuer möglich! Im Gegenzug werden mit dem neuen Schenkungsmeldegesetz neue Meldepflichten eingeführt.
Um auch nach dem Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, werden mit dem Schenkungsmeldegesetz neue Meldepflichten eingeführt. Dadurch sollen Umgehungsmodelle bei der Einkommensteuer unterbunden werden. Unterbleibt die Meldung bei der Finanz, können Geldstrafen verhängt werden. Werden Schenkungen vorgetäuscht, um andere Steuern (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer) zu umgehen, so drohen finanzstrafrechtliche Sanktionen.
Es gibt für Angehörige und Nichangehörigen unterschiedliche Wertgrenzen ab denen eine Schenkung gemeldet werden muss. Gibt es innerhalb von 5 Jahren mehrere Schenkungen so sind diese zu Adieren und bei Überschreitung der Wertgrenze zu melden.
Es gibt auch bei den Stiftungen zb. bei Entnahme von Substanzvermögen, ab dem 01. August entsprechende Neuerungen.
Für die genauen Wertgrenzen und Gesetzesauslegungen bei Erbschafts und Schenkungssteuer, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater
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