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123REAL Immobilien Energie Ausweis

Energie Ausweis Allgemein

Energie Ausweis Allgemeine Information

Der Energieausweis ist der energetische Typenschein für Ihrer Immobilie und ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit für Kauf und Mietinteressenten.

Ab wann sollte ich einen Energieausweis haben? ...INFO...

  • Ab 1.1.2008 für Gebäude* mit Baugenehmigung nach 1.1.2006
  • Ab 1.1.2009 für Gebäude* mit Baugenehmigung vor 1.1.2006
  • * Es gibt Ausnahmeregeln und genaue Gebäudedefinitionen

Was bringt der Energieausweis?

  • Sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
  • Energiebedarf von Gebuden kann unkompliziert verglichen werden
  • Informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
  • Dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
  • Dient als wichtiges Marketinginstrument
  • Soll ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz werden

Wohnung oder Gebäude?

Lt. der EU- Gebäuderichtlinie sollte der Engergieausweis für das Gebäude oder über eine vergleichbare Wohnung im selben Haus ausreichend sein. Es muss daher nicht jeder Bewohner für jede Wohnung einen Ausweis austellen lassen. Vor dem Verkauf am besten bei Ihrer Hausverwaltung anfragen ob bereits ein geeigneter Energieausweis vorhanden ist.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Preis ist grundsätzlich eine Verhandlungssache zwischen Austelller und Auftraggeber und richtet sich nach der Größe und Art des Gebäudes. Als grobe Kostenorientierung können Sie davon ausgehen, dass für die normalen Wohnhäuser zwischen ca. 200.- bis 500.- Euro fällig werden.

Für mehrgeschoßige Wohngebäude werden etwa 1.- Euro pro m² in Rechnung gestellt werden.

Beim einem Neubau sollte der Engergie-Ausweis in den ohnehin notwendigen technischen Nachweisen, ohne Mehraufwand und ohne Mehrkosten im Zuge der Einreichplanung erstellt werden können.

Der Engergieausweis ist eine Urkunde

Geschummelt darf beim Energieausweis nicht werden. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Urkunde. Ratsam ist es auch, sich vor den ersten Kauf- oder Mietgesprächen bei unabhängigen Stellen genauer über den Energieausweis zu erkundigen. Denn Verkäufer oder Vermieter müssen den Energieausweis erst bei Vertragsabschluss vorlegen.

Oö. Energieausweis ...Muster Energieausweis.pdf...

Mit der Novelle zum O. Bautechnikgesetz, LGBl. Nr. 67/1994, durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 103/1998 ist der Energieausweis für alle Wohngebude verpflichtend vorgeschrieben und dem Bauansuchen beizulegen. Form und Inhalt des Energieausweises sind in der OÖ. Bautechnikverordnungs-Novelle 1999, LGBl. Nr. 59/1999, gesetzlich festgelegt. Der Energieausweis enthlt alle wesentlichen energetischen Merkmale eines Gebäudes, insbesondere die Energiekennzahl und den Heizwrmebedarf des Gebudes.

Infoquellen: Land Oberösterreich, Bezirkshauptmannschaft, Kammer

Informationen, Formulare zum Engergieausweis erhalten Sie zb. vom

...Land Oberöstereich...

Weiterführende Beratungen beim OÖ. Energiesparverband

Der OÖ. Energiesparverband ist eine vom Land OÖ. gegründete Organisation, die als zentrale Anlaufstelle für Energieinformation in OÖ. mit dem Ziel, Energie-Effizienz und erneuerbare Energieträger sowie innovative Energietechnologien zu fördern. Er ist die zentrale Anlaufstelle für Energieinformation und einer der größten Anbieter von Energieberatung und Energieinformation in ganz Europa.

...OÖ. Energiesparverband....

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