Lassen Sie sich unverbindlich vom Ihrem Immobilienmakler beraten.
Er wird Sie ausreichend über seine Serviceleistungen informieren
Sie geben den Verkauf Ihrer Immobilie NIE aus der Hand und entscheiden selbst über den Verkaufspreis und über den zukünftigen Besitzer. Der Kaufvertrag kommt nur zwischen Käufer und Verkäufer zustande, aber nie zwischen Makler und Käufer! Immobilienmakler kaufen und verkaufen nichts, sondern sind lediglich Vermittler zwischen Verkäufer und Interessent.
Egal für welche Vermittlung Sie sich entscheiden, im Falle eines Maklervertrages können Sie Ihre Immobilie natürlich auch selbst verkaufen.
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag und einem tatsächlichen Verkauf der Immobilie wäre in diesem Falle natürlich die Maklerprovision zu entrichten.
Bei einem allgemeinen Auftrag entsteht nur dann Provisionspflicht, wenn der Makler einen Käufer namhaft gemacht hat und dieser die Immobilie auch tatsächlich in einem gewissen Zeitfenster erwirbt.
Vergessen Sie dabei nicht dass der Immobilienmakler auch Monate nach einer erfolgloser Vermittlungstätigkeit in das Grundbuch Einsicht nimmt um es auf eventuelle Veränderungen zu überprüfen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Immobilienmakler erfolgreich bei der Vermittlung unterstützt hat, sollten Sie Ihm seine verdiente Provison auch zugestehen.
Ist oft ein geprüfter Standardvertrag der von vielen Immobilienmaklern verwendet wird. Sie sollten alle Vertragsbestandteile durchlesen und sich alle Unklarheiten von Ihrem Makler verständlich Erläutern lassen. Vertragsergänzungen sollten Sie auf diesem Vertrag leserlich anmerken.
Diese Webseite ist eine unverbindliche Demonstrationsplattform. Es werden ausdrücklich keinerlei Immobilienvermittlungen oder Immobilienberatungen durchgeführt.
Wir bitten um Ihr Verständnis dass wir somit auch keinerlei persönlichen, telefonischen oder e-Mail Support zu Immobilienvermittlungen anbieten.
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